Egal, ob eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus 2, 20 oder mehr Parteien besteht: alle unter einen
Hut zu bekommen, ist oft schwierig. Vor allem, wenn es um die Verwaltung der Immobilie geht, ob
mit oder ohne professionelle Hausverwaltung, wenn Sanierungen oder Modernisierungen anstehen,
Unklarheiten bei der Hausgeldabrechnung bestehen oder es auch „nur“ mit der Umsetzung der
Hausordnung hapert. Und selbst wenn man sich inhaltlich einig ist, wie wird eine
Eigentümerversammlung einberufen und abgehalten? Wie wird ein Beschluss gefasst? Wie wird er
umgesetzt?
Bei diesen und weiteren Fragen rund um Ihr Wohnungseigentum beraten wir Sie sicher!
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Manuela Ernstberger
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