Logo Kanzlei Keller, Hoffmann

Wohneigentumsrecht


Egal, ob eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus 2, 20 oder mehr Parteien besteht: alle unter einen Hut zu bekommen, ist oft schwierig. Vor allem, wenn es um die Verwaltung der Immobilie geht, ob mit oder ohne professionelle Hausverwaltung, wenn Sanierungen oder Modernisierungen anstehen, Unklarheiten bei der Hausgeldabrechnung bestehen oder es auch „nur“ mit der Umsetzung der Hausordnung hapert. Und selbst wenn man sich inhaltlich einig ist, wie wird eine Eigentümerversammlung einberufen und abgehalten? Wie wird ein Beschluss gefasst? Wie wird er umgesetzt?

Bei diesen und weiteren Fragen rund um Ihr Wohnungseigentum beraten wir Sie sicher!

Für alle Fragen im Wohneigentumsrecht stehen Ihnen folgende Anwälte zur Verfügung:


Rechtsanwältin und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Manuela Ernstberger
mehr Informationen